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Trockenmittel & Adsorbentien fachgerecht entsorgen – Silica Gel, Molekularsieb & Aktiviertes Aluminiumoxid.

Verbrauchte Adsorbentien stellen je nach Beladung und Einsatzbereich unterschiedliche Anforderungen an die Entsorgung. Hier finden Sie die wesentlichen Regelungen, Optionen und Entscheidungshilfen.

Übersicht  Entsorger finden 

Was bestimmt den Entsorgungsweg?

Der zulässige Entsorgungsweg hängt primär davon ab, welche Substanzen das Trockenmittel im Einsatz aufgenommen hat, nicht allein vom Trockenmitteltyp selbst.

Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Trockenmittel gelten als Abfall, sobald sie entsorgt werden sollen. Die Einstufung als gefährlicher oder nicht gefährlicher Abfall erfolgt nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV).

AVV-Einstufung

PORESPHERE® Silica Gel: AVV 06 08 99. Für CAGESPHERE® Molekularsieb und PORESPHERE® Aktiv-AL ist der AVV-Code mit dem beauftragten Entsorger abzustimmen und eine Einstufung als gefährlicher Abfall (Sternchen-Code) zu prüfen. 

Nachweispflicht

Bei gefährlichen Abfällen (≥ Schwellenwert) greift die elektronische Nachweispflicht (eBNS). Entsorgungsnachweise und Begleitscheine sind aufzubewahren.

REACH & CLP

Lieferanten müssen auf Anfrage Informationen zu Inhaltsstoffen und Deklarationspflichten gemäß REACH bereitstellen. Klassifizierung nach CLP beeinflusst die Abfalleinstufung.

​Beladung vor Entsorgung analysieren

Silica Gel, Molekularsieb und Aktiviertes Aluminiumoxid sind chemisch inert – die aufgenommenen Substanzen bestimmen die Gefährlichkeit. Vor jeder Entsorgung ist die Art der Beladung (z. B. Lösemittel, Kohlenwasserstoffe, Schwermetalle) zu dokumentieren.


Kenndaten der drei Produktgruppen.

Chemische Eigenschaften, die für die Entsorgungsbewertung relevant sind:

PORESPHERE® Silica Gel

SiO₂ – amorph

CAGESPHERE® Molekularsieb

Zeolith (Al/Si)

PORESPHERE® Aktiv-AL

Al₂O₃ – aktiviert

Reaktivität (unbeladen)


Chemisch inert


Regenerierbar? 


Ja, alle drei Typen


Deponierbar (unbeladen)?


Klasse I / II


Mindesttemperatur thermische Verwertung (MVA)


> 800 °C


Bei Beladung mit Schadstoffen


Sonderabfall!


So gehen Sie bei der Entsorgung vor.

Klicken Sie auf den rot markierten Schritt, um Details und Produkthinweise einzublenden.

1

Beladung & Einsatzbereich dokumentieren

Art, Menge und Konzentration der aufgenommenen Substanzen erfassen


×

3. Einstufung: Gefährlich oder nicht-gefährlich?

Unbelastetes oder nur mit Wasser beladenes Material → nicht gefährlicher Abfall.

Material mit organischen Lösemitteln, Halogenen, Schwermetallen oder anderen gefährlichen Stoffen → Einstufung nach spezifischem AVV-Code mit Sternchen (*), Entsorgung als Sonderabfall erforderlich. 

Im Zweifelsfall Analyse durch zugelassenes Labor beauftragen.

2

Regenerierung prüfen & Entsorgung vermeiden

Alle drei Produkte sind grundsätzlich thermisch regenerierbar.


3

Einstufung: gefährlich oder nicht gefährlich?

Kritischer Schritt – bestimmt den gesamten weit​​eren Entsorgungsweg.


4

Zugelassenen Entsorger beauftragen

Auswahl nach Abfallart, Zertifizierung und zugelassenen Verfahren.


5

Lagerung & Transport bis zur Übergabe

Sichere Verpackung und Kennzeichnung gemäß ADR/GGVSE.


6

Nachweis & Dokumentation abschließen

Entsorgungsnachweis, Begleitscheine und Übergabebelege archivieren. 

Entsorgungsoptionen im Überblick. 

Welches Verfahren ist für welches Produkt und welche Beladung geeignet?

Entsorgungsweg PORESPHERE® Silica Gel CAGESPHERE® Molekularsieb PORESPHERE® Aktiv-AL Voraussetzung / Hinweis
Thermische Regenerierung ✔ ✔ ✔ Bevorzugte Option; spart Entsorgungskosten
Thermische Verwertung (MVA) ✔ ✔ ✔ Beladung muss deklariert werden; anorganischer Rückstand
Deponie Klasse I/II (unbeladen) ✔ ✔ ✔ Eluat-Grenzwerte einhalten; Analytik erforderlich
Sonderabfallentsorgung (beladen) ✔ ✔ ✔ AVV-Sternchen-Code; EfB-zertifizierter Entsorger
Recycling / Wiederverwertung ✗ ✗ ✗ Trockenmittel & Adsorbentien werden i.d.R. nicht recycelt
Hausmüll (Kleinmengen, privat) ✔ (✔) (✔) Ausschließlich bei reiner Beladung mit H₂O
Abwasser / Kanalisation ✗ ✗ ✗ Generell verboten – Al₂O₃ und Zeolithe nicht wasserlöslich, aber Schadstoffe können freigesetzt werden


Besonderheiten je Produktgruppe.

Hinweise zu spezifischen Anwendungsfällen und typischen Beladungsszenarien.

PORESPHERE® Silica Gel

Farbindikator: Moderne Varianten ohne Schwermetall-Indikator bevorzugen (Kobaltchlorid-frei = CoCl₂-frei nach EU-Norm).

Altes Kobaltchlorid-haltiges Indikatorgel → Sonderabfall (Co gilt als gefährlicher Stoff).

Reine H₂O-Beladung: Standardvarianten mit Wasser beladen: nicht gefährlich; Deponie oder thermische Verwertung.

Andere Beladung: Mit organischen Lösemitteln beladen = Sonderabfall

CAGESPHERE® Molekularsieb

Typen: 3A, 4A, 5A, 13X – alle zeolithbasiert (Alumosilikat).

Anwendung: Häufig eingesetzt bei H₂O-, CO₂-, H₂S-Trocknung in der Gasaufbereitung.

H₂S-Beladung: besondere Handhabung, Sonderabfall (H₂S-Freisetzungspotenzial).

Säurekontakt: Nicht mit Säuren in Kontakt bringen (Gefahr der Strukturzerstörung und Freisetzung).

Thermische Verwertung: bevorzugtes Verfahren bei schwerbeladenen Chargen.

PORESPHERE® akt. Aluminiumoxid

Anwendung: eingesetzt zur F⁻-, As-, HF-Entfernung und Gastrocknung.

Fluorid-Beladung: Sonderabfall (Fluoridgehalt beachten), getrennte Entsorgung.

Arsen-Beladung: gefährlicher Abfall – besondere Nachweispflichten.

Unbelastetes Material: Deponiefähig nach Eluatanalyse (Al₂O₃ generell stabil).

Zugelassenen Entsorger finden.

Für die Entsorgung gefährlicher Abfälle ist ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb (EfB) gesetzlich vorgeschrieben. Die folgenden Stellen helfen Ihnen, den richtigen Entsorger in Ihrer Region zu finden.


Bundesweites Fachbetrieberegister

Das offizielle Register aller zertifizierten Entsorgungsfachbetriebe in Deutschland. Suche nach Standort, Umkreis und Abfallart möglich. Zertifikate können direkt heruntergeladen werden.

Zum Fachbetrieberegister

Sonderabfall-Gesellschaftern der Länder

Für gefährliche Abfälle sind je nach Bundesland eigene Sonderabfall-Gesellschaften zuständig. Diese beraten zur korrekten Einstufung und Entsorgung.

Zur AGS

AVV & Abfallverzeichnis

Das vollständige Abfallverzeichnis der Bundesregierung hilft bei der korrekten AVV-Einstufung Ihres verbrauchten Trockenmittels.

Zum AVV-Verzeichnis

Sie haben weitere Fragen zur Entsorgung?

Unsere Spezialisten unterstützen Sie bei der korrekten Einstufung und Entsorgungsauswahl für Ihre GIEBEL-Produkte. Sprechen Sie uns direkt an.


Marco Kolbus

SALES & PRODUCT MANAGER

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FAQ zur Entsorgung.

Kann ich Trockenmittel einfach im Restmüll entsorgen?

Privatnutzer: Kleine & unkontaminierte Mengen dürfen nach reiner H₂O-Aufnahme im Hausmüll entsorgt werden. 
Industrielle Anwender: Entsorgung großer Mengen nach lokal geltenden Vorschriften. Schadstoffbeurteilung beachten. 

Wie oft kann das Granulat regeneriert werden? 

Trockenperlen & Adsorbentien können bei reiner H₂O-Beladung und sachgemäßer Regeneration je nach Variante über hunderte bis tausende Zyklen hinweg regeneriert werden. Die maximal adsorbierbare H₂O-Kapazität verringert sich in frühen Zyklen stärker, stabilisiert sich jedoch mit der Zeit auf einem funktionsfähigen Niveau.

Alle Infos zur Regeneration finden Sie hier:

  • Silicagel
  • Molekularsieb/Zeolith
Wer darf die Abfalleinstufung vornehmen? 

Der Abfallerzeuger ist primär verantwortlich, kann sich aber beraten lassen.

Welche AVV-Codes kommen typischerweise zum Einsatz? 

AVV 06 08 99 – PORESPHERE® Silica Gel

Für CAGESPHERE® Molekularsieb und PORESPHERE® Aktiv-AL gibt es keinen einheitlichen Code. Der passende AVV-Code hängt vom konkreten Einsatzbereich und der Beladung ab und ist individuell mit dem beauftragten Entsorger abzustimmen.

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