REACH-Verordnung & Siliciumdioxid: Qualität, die abgesichert ist.
Erfahren Sie, wie die REACH-Verordnung den Umgang mit Siliziumdioxid regelt und welche Anforderungen für Hersteller, Händler und Anwender gelten.


Wir sind REACH-zertifiziert (SiO₂).
GIEBEL Desiccants GmbH ist Mitglied der gemeinsamen Registrierung unter der Nummer 01-2119379499-16-0401.
Unser Versprechen
Wir stehen für Transparenz, Verantwortung und Qualität. Als REACH-konformes Unternehmen unterstützen wir unsere Kunden aktiv dabei, Silicagel-Produkte sicher und gesetzeskonform zu nutzen. Vertrauen Sie auf geprüfte Chemikalien und eine transparente Lieferkette – für Ihre Sicherheit.
Import großer Mengen
Siliciumdioxid ist ein vielseitiger Stoff, der in zahlreichen Produkten eingesetzt wird – von Trocknungsmitteln (Silicagel) bis hin zu diversen industriellen Anwendungen. Sobald mehr als eine Tonne Siliciumdioxid pro Jahr in die EU importiert wird, müssen besondere Vorgaben beachtet werden.
ECHA Nachweis
Unternehmen, die Chemikalien herstellen oder importieren, müssen diese Stoffe registrieren und Informationen zu deren Eigenschaften, Verwendung und Risikomanagementmaßnahmen an die ECHA übermitteln.
Alle wichtigen Informationen auf einen Blick.
Unsere Qualitätsstandards
Wir importieren chemische Stoffe wie Siliciumdioxid aus dem EU-Ausland und sind als Unternehmen REACH-zertifiziert. Das bedeutet:
Wir stellen sicher, dass unsere CAS 7631-86-9 Silica Gel Produkte gemäß REACH registriert und sicher verwendet werden können.
Wir liefern vollständige, REACH- & CLP-konforme Sicherheitsdatenblätter (SDB/SDS).
Wir unterstützen Downstream User (z. B. weiterverarbeitende Unternehmen) bei der sicheren Anwendung.
Wir gewährleisten Transparenz in der Lieferkette und erfüllen unsere Informationspflichten.
Warum ist REACH für Sie als Endkunde wichtig?
REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals. Dahinter verbirgt sich die EU-Verordnung mit der Nummer 1907/2006. Seit 2007 ist sie in der gesamten Europäischen Union gültig und regelt den Umgang bzw. das Herstellen und Importieren von Chemikalien.
Die Kernidee ist: "Keine Daten - kein Markt". Es dürfen in der EU demnach nur Stoffe in den Umlauf gebracht werden, die ausreichend dokumentiert sind. Dafür müssen Eigenschaften, Risiken und die sichere Handhabung des Stoffes klar geregelt sein.
Die Verordnung soll zum Schutz von Mensch und Umwelt dienen, alternative Testmethoden fördern, die EU-Chemieindustrie stärken und für mehr Transparenz in der Lieferkette sorgen.
Was passiert im REACH-Prozess?
Registrierung (Registration): Hersteller und Importeure müssen Stoffe bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) registrieren, wenn mehr als 1 Tonne pro Jahr in die EU eingeführt wird oder in der EU produziert wird.
Bewertung (Evaluation): ECHA und Mitgliedsstaaten prüfen die Registrierung auf Vollständigkeit und Korrektheit
Zulassung (Authorisation): Bestimmte besorgniserregende Stoffe dürfen nur nach spezieller Genehmigung verwendet werden (Substances of Very High Concern).
Beschränkung (Restriction): Stoffe mit Gefahrenpotential können gänzlich oder für bestimmte Anwendungen verboten werden.
Wer ist in der Lieferkette für die Umsetzung von REACH-Vorgaben verantwortlich?
Hersteller
Produzent im EU-Ausland
Importeur und Hersteller in EU
Bei Mengen über einer Tonne pro Jahr
Downstream User
Endanwender oder Händler, die weder Hersteller noch Importeur sind
Die REACH-Verordnung überträgt die Verantwortung auf Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender (Downstream User):
Hersteller und Importeure
Müssen Substanzen, die sie in Mengen über einer Tonne pro Jahr in die EU bringen oder in der EU produzieren, bei der ECHA registrieren
Müssen Informationen zur sicheren Verwendung für Händler und Anwender in Form von Sicherheitsdatenblättern bereitstellen
Downstream User (Händler und Endanwender)
Sind in der Regel nicht REACH-registrierungspflichtig.
Müssen mitgelieferte REACH- & CLP-konforme Sicherheitsdatenblätter beachten und umsetzen.
Dürfen Produkte handhaben und vertreiben, sofern sie sicher nach Vorschrift angewendet werden.
Müssen sicherstellen, dass ihr Anwendungsbereich im Registrierungsdossier abgedeckt ist.
Müssen ggf. eigene Expositionsszenarien und Sicherheitsberichte erstellen.
Welche Vorteile haben Sie als Kunde?
Ohne eigene REACH-Zertifizierung
Hoher administrativer Aufwand
Eine REACH-Zertifizierung erfordert umfassende Dokumentationen, Sicherheitsdatenblätter und detaillierte Stoffanalysen.
Kosten für Registrierung und Beratung
Die REACH-Registrierung ist mit Gebühren und oft auch externen Beratungskosten verbunden.
Lange Vorlaufzeiten im Import
Aufgrund der komplexen Anforderungen kann sich der Importprozess durch REACH deutlich verzögern.
Mit REACH-Zertifizierung der Giebel Desiccants GmbH
Mehr Sicherheit & Klarheit
Die REACH-Zertifizierung gewährleistet die Einhaltung strenger EU-Vorschriften für Chemikalien durch die ECHA.
Keine versteckten Risiken
Durch die vollständige Offenlegung der Inhaltsstoffe und Risikobewertungen entstehen keine unerwarteten Haftungsrisiken.
Klare Kennzeichnung & Dokumentation
Alle REACH-zertifizierten Stoffe sind eindeutig dokumentiert und gekennzeichnet – ein Muss für regulatorische Prüfungen.
Unsere Produkte sind geprüft und sicher
FAQ zu REACH.
REACH ist eine EU-Verordnung, die die Nutzung von Chemikalien sicherer machen soll – für Menschen, Tiere und Umwelt.
Nein, Amorphes Siliciumdioxid – wie es in Silicagel enthalten ist – ist ungiftig, nicht krebserregend und sicher im Umgang, sofern es nicht in Form von feinem Staub dauerhaft eingeatmet wird. Gefährlich ist ausschließlich kristallines, lungengängiges Siliciumdioxid, wie es in Quarz- oder Baustäuben vorkommt. Wer Silicagel-Produkte verwendet, kann dies sicher und bedenkenlos tun, insbesondere wenn es sich um zertifiziertes Material handelt.
Trotzdem sollten immer die Sicherheitsdatenblätter beachtet werden.
Nein – wir übernehmen die Verantwortung und stellen alle erforderlichen Informationen und Unterlagen bereit.
Die Giebel Desiccants GmbH ist Mitglied der gemeinsamen Registrierung unter der Nummer 01-2119379499-16-0401. Wir sind somit zertifiziert für den Import von Siliciumdioxid in großen Mengen.
Unsere Registrierung können Sie auf der folgenden Webseite unter "Dossiers" – "REACH registrations" einsehen:
Reines Silicagel ist SVHC-frei und REACH-konform. Wir bieten nur hochwertige Silicagel-Produkte an und stellen entsprechende Zertifikate zur REACH-Konformität und SVHC-Freiheit bereit. So ist sichergestellt, dass das Material unbedenklich für Mensch, Umwelt und Industrieanwendungen ist.
Ja, das angebotene Silicagel ist REACH-konform. Es erfüllt die Anforderungen der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 der Europäischen Union und ist gemäß dieser registriert. Das bedeutet: Unser Silicagel kann sicher und rechtskonform im EU-Raum verwendet und vertrieben werden. Es enthält keine SVHC-Stoffe und erfüllt die europäischen Anforderungen für sicheren, umweltverträglichen und gesetzeskonformen Einsatz in Industrie, Handel und Verpackungstechnik. Kunden erhalten auf Wunsch alle relevanten Nachweisdokumente – für maximale Transparenz und rechtliche Sicherheit.
Ja, wir stellen auf Wunsch gerne eine aktuelle REACH-Konformitätserklärung für das von uns angebotene Silicagel zur Verfügung. Diese bescheinigt, dass unser Produkt den Anforderungen der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 entspricht und keine besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) gemäß der Kandidatenliste der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) enthält. Damit sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite – ob im Einkauf, Export oder Qualitätsmanagement.
Wir kümmern uns um Sie & Ihre Produkte!
RÜCKRUF ANFORDERNMehr als 16.000 Unternehmen vertrauen auf unsere Trockenmittel
Pro Jahr schützen unsere Kunden mit über 80.000kg Silicagel & Molekularsieb ihre Maschinen und Produkte und verhindern, dass 26.400l Wasser mit empfindlichen Materialien in Kontakt kommen.